Förderkonzept

1. Individualität

Ausgangspunkt jeglicher Förderung ist der individuelle Entwicklungsstand des jeweiligen Schülers. Dabei sind die unterschiedlichen Erscheinungs-formen der Persönlichkeit und ihrer jeweiligen Beeinträchtigung maßstäblich für die gewählten Förderansätze.

 

Zur Diagnose des Entwicklungsstandes werden zunächst die verschiedenen schulischen Fachkompetenzen (Lehrkräfte, Therapeuten, pädagogische Mitarbeiter) genutzt. Ergänzend werden im Bedarfsfall externe Fachleute oder begleitende Institutionen (Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Heime, Jugendämter) hinzugezogen.

 

In der Übergangsituation des Schuleintritts oder Schulwechsels wird zur Bestimmung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. der Förderziele eine umfassende Zusammenschau des individuellen Entwicklungsstandes geleistet und der geeignete schulische Förderrahmen formuliert.

Im Grundsatz ist jede Förderung umfassend und nachhaltig bzw. langzeitig angelegt. Aus der Diagnose ergeben sich Möglichkeiten und Grenzen von Fördermaßnahmen. Die Ziele jeglicher Förderung orientieren sich am Leitbild unserer Schule. Grundlegend sind dabei:

 

• die Unterstützung der Persönlichkeit
• der Aufbau und die Festigung des    

   Selbstvertrauens bzw. der Selbstverantwortung
• der kontinuierliche Erweiterung der  

   Selbständigkeit

2. Interdisziplinarität

Sowohl die Individualität jedes einzelnen Schülers als auch die Heterogenität der gesamten Schülerschaft erfordern eine ständige interdisziplinäre Zusammenarbeit aller mit der Erziehung und Förderung beteiligten Personen und Institutionen. Beteiligt können sein:

 

Schulintern
• Lehrkräfte mit ihren verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen und Erfahrungen
• Therapeutische Kräfte aus den Fachbereichen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie

 

Extern
• Elternhaus
• Jugendämter
• Fachdienst Gesundheit der Kommune
• Beratungsstellen
• Psychologen, Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Andere Kliniken (allgemeine, orthopädische)
• Betreuungsdienste wie Assistenzen während und außerhalb der Schulzeit

 

Formen der Zusammenarbeit
• Gespräche mit den Eltern, Hausbesuche, Hospitationen, Elternabende
• Teamsitzungen mit allen schulintern beteiligten Mitarbeitern
• Klassenkonferenz
• Stufenkonferenz
• Pädagogische Konferenz im Rahmen einer Dienstbesprechung
• Einzelfallberatung / Supervision
• Hilfeplangespräche mit Jugendämtern
• Gespräche mit externen Betreuungspersonen, Therapeuten, Medizinern

3. Individualität im Kontext der Gemeinschaft

Der Rahmen für Förderung ist das Leben und Lernen innerhalb der Schulgemeinschaft. Förderung geschieht innerhalb der Klassengemeinschaft, einer differenzierten Lerngruppe, in frei gewählten Arbeitsgemeinschaften, in therapeutischen Arbeitsformen wie Einzel- oder Kleingruppenförderung.

Ausgehend vom individuellen Förderbedarf wird im angemessenen Rahmen eine Erweiterung der sozialen Kompetenzen angestrebt: Erlernen und Üben von Gruppenfähigkeit, Frustrationstoleranz, Anpassungsfähigkeit, Selbstbehauptung, Mitgestalten und Einhalten von Regeln sowie ein Bewusstsein für Mitverantwortung.

 

Die Schüler und Schülerinnen sollen sich in der Gemeinschaft erfahren und orientieren. Sie können lernen, sich selbst wahrzunehmen, sich zu behaupten, ihre Interessen zu vertreten und so das Leben in der Gruppe mitzugestalten.

 

Je nach Beeinträchtigung sind Hilfen und Unterstützung notwendig, z. B. Unterstützung in der Kommunikation, Motorik/Mobilität und Wahrnehmung. Dies geschieht im Rahmen der Lernbereiche sowie der Projekte einer Lerngruppe. So werden neben den sozialen auch sämtliche anderen Fähigkeiten gefordert.

4. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

 

Die innerhalb des schulischen Rahmens erworbenen Kompetenzen sollen die Schüler in außerschulische Kontexte übertragen.


Im Schulkonzept verankert sind mehrere Schnittstellen, die Übergänge zu weiterführenden Institutionen und/oder Lebensweisen schaffen. Beispiele dafür sind Theaterprojekte in Zusammenarbeit mit Künstlern, Kunstprojekte in Zusammenarbeit mit Museumspädagogen und Künstlern, Spiel- und Sportfeste, Sponsorenlauf, Schulfeste und Märkte, Reittherapie, Europaaustausch in Comeniusprojekten.

Weiterhin bestehen Kooperationen mit dem hauswirtschaftlichen Zweig einer Berufsschule, mit der Werkstatt für Behinderte (Werkstattpraktika), mit der Lebenshilfe (s. Wohnpraktikum) und mit der Grundschule an der Außenstelle Annenheide (gemeinsamer Unterricht in einzelnen Bereichen und Projekten).

5. Förderpläne - Unterrichtliche Umsetzung und Evaluation

Für jede Schülerin und jeden Schüler werden die Förderziele, Inhalte und Maßnahmen in einem Sonderpädagogischen Förderplan festgehalten. Der Förderplan wird von allen Beteiligten regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres erstellt oder aktualisiert.

Die Förderpläne weisen die Bereiche Motorik, Wahrnehmung, Sprache/Kommunikation, Denken, sozial-emotionales Verhalten, Lern- und Arbeitsverhalten, Deutsch und Mathematik aus und können von den Teams um weitere Lernbereiche ergänzt werden. Zur diagnostischen Hilfe werden in Stichpunkten Unterbereiche aufgeführt.
Konkretisiert wird der Förderplan durch Aussagen zu Förderschwerpunkten, Förderzielen, Maßnahmen und deren Überprüfung.

6. Spezielle Förderansätze und Fördergruppen

Spezielle Beeinträchtigungen und Bedürfnisse führen zu eigenen Förderansätzen. Diese werden in Zusammenarbeit von Klassenteams, Therapeuten, Eltern und Spezialisten entwickelt. Dazu zählen Schüler mit:


• autistischen Verhaltensweisen

 

• besonderen Bedürfnissen bezüglich der Kommunikation


• schweren körperlich-motorischen Beeinträchtigungen

 

• psychischen Beeinträchtigungen („Doppeldiagnose“).