Regelverletzendes Verhalten

Damit alle Beteiligten wissen, wie wir mit regelverletzenden Verhalten umgehen, haben wir einen Maßnahmenkataolg aufgestellt:

Fallbeschreibung


Bewusste Beleidigung zwischen Schüler und Schüler

 

 

 


Bewusste Beleidigung von Mitarbeitern

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kleine absichtliche Handgreiflichkeiten

(z.B. schubsen)

 

 


Tätlichkeiten gegen Mitarbeiter

 

 

 

 

 


Schwere körperliche Übergriffe

(z.B. treten, würgen, schlagen, Gegenstände werfen)
Übergriffe gegen Rollstuhlfahrer

 

 


Waffen, Messer, Munition / Feuerwerkskörper etc. werden in die Schule gebracht

Das Mitbringen ist verboten RdErl. d. MK v. 6.8.2014

 

 


Umgang mit Feuerzeug und Streichhölzern

 

 

 

 

 

 

 


Sexuelle Übergriffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachbeschädigung

 

 

 

 


Verlassen des Schulgeländes

 

 


Rauchen/Alkohol/Drogen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Handynutzung

(unerlaubt im Unterricht oder außerhalb der Handy-zone)

 

 

 

 


Maßnahmen


- Entschuldigung beim Beleidigten und Ermahnung

  durch den Mitarbeiter

 

 Bei Wiederholung

- Pausenverbot


- Ermahnung durch den Mitarbeiter
- Meldung an die Schulleitung (kurze Info, ohne Schüler)

- Dokumentation durch das Klassenteam
- Entschuldigung und Wiedergutmachung (z.B. Bild,Brief)

 

 Bei mehrfachem Vorkommen

- Erziehungsmaßnahme

 

 Bei mehrfacher Wiederholung dieses Ablaufes

- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme


- Klare Intervention durch den Mitarbeiter (Trennung

  der Schüler und deutliches „Stopp“)

- Meldung an das Klassenteam

- Entschuldigung


- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam

- Eilmaßnahme der Schulleitung: Sofort nach Hause und 

  1 Tag Schulverbot im Sinne einer Erziehungsmaßnahme

 

 Bei nochmaliger Wiederholung dieses Ablaufes

- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme


- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam
- Eilmaßnahme der Schulleitung (sofort nach Hause und 

  Schulverbot bis zur Entscheidung der Klassenkonferenz)
- Klassenkonferenz und Ordnungsmaßnahme

 

In extremen Fällen Einschaltung der Polizei


- sofortige Wegnahme
- Information der Schulleitung
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über

  Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit

  Ordnungsmaßnahme
- ggf. Einbeziehen der Polizei
- Aushändigung nur an die Eltern, Beratung der Eltern


- Feuerzeug und Streichhölzer sollten möglichst nicht in

  die Schule mitgebracht werden
- Auf dem Schulgelände ist das Hantieren damit 

   untersagt.
- sofortige Wegnahme
- Information der Schulleitung
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über 

  Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit  

  Ordnungsmaßnahme


- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam
- Eilmaßnahme der Schulleitung (sofort nach Hause und

  1 Tag Schulverbot im Sinne einer

  Erziehungsmaßnahme, evtl. Akteneintrag)
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über 

  Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit

  Ordnungsmaßnahme
- Hinweise auf Beratung und Unterstützung an die Eltern

  wenn möglich/nötig  Trennung der Schüler durch 

  Klassenwechsel

 

Im Wiederholungsfall

Einschalten der Polizei als päd. Hilfe oder zur Anzeige


- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über

  Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit

  Ordnungsmaßnahme
- Wiedergutmachung (z.B. durch Reinigungsarbeiten)

- im Falle von Schadensersatz-Brief an die Eltern


- Information der Schulleitung
- Elterninformation (Standardbrief im Büro)

 


Auf dem Schulgelände/im Nahbereich der Schule:
- Dokumentation durch das Klassenteam
- Elterninformation
- Erziehungsmaßnahme

 

 Bei mehrfacher Wiederholung dieses Ablaufes

- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme

Außerhalb der Schule (ohne rechtliche Handhabe):

- Schüler ansprechen
- Elterninformation


- Abgabe des Handys
- Wenn Schüler sich weigert: Klassenteam und evtl. 

   Schulleitung informieren
- beim ersten Mal: Aushändigung nach Schulschluss


  Im Wiederholungsfall

- Aushändigung nach Schulschluss an die Eltern



Der hier vorgelegte Maßnahmenkatalog setzt nicht das pädagogisch sinnvolle Handeln im Einzelfall außer Kraft. Er greift auch nicht in die letztendliche Entscheidungsbefugnis der Schulleitung ein.